Die Osthushenrich-Stiftung trauert um ihren
Vorstandsvorsitzenden Werner Gehring

* 26.1.1935     + 6.12.2020

Die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen-Lippe war ihm immer ein besonderes und persönliches Anliegen.

Wir werden sein großes Engagement, seine herzliche, stets den Menschen in der Region zugewandte Art und seinen unternehmerischen Sachverstand schmerzlich vermissen.

Unser Mitgefühl gilt der Familie und vor allem seiner Ehefrau, unserer stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden,
Frau Dr. Martina Schwartz-Gehring.

Die Stiftung werden wir in seinem Sinne weiterführen.

Osthushenrich-Stiftung
Vorstand
Geschäftsführung
Mitarbeiterinnen

 


Osthushenrich-Stiftung bekommt neue Geschäftsführerin

Dr. Burghard Lehmann geht in den Ruhestand

Zum 1. November 2020 wird die Rechtsanwältin Claudia Holle die Geschäftsführung der Osthushenrich-Stiftung in Gütersloh von Dr. Burghard Lehmann übernehmen. Lehmann, der die Geschäftsführung seit der Gründung im Jahre 2007 innehatte, verabschiedet sich mit 68 Jahren auf eigenen Wunsch in den Ruhestand.

Mit der 54-jährigen Juristin Holle kommt eine gute Bekannte nach Gütersloh zurück: Sie war mehrere Jahre Mitglied der Geschäftsführung des Unternehmerverbandes für den Kreis Gütersloh. Seit 2001 führt die verheiratete Mutter zweier Kinder eine Anwaltskanzlei in Espelkamp. Zudem ist sie seit dem Jahr 2008 im Bereich der Bildungsförderung in verschiedenen Projekten aktiv. „Mit dieser Doppelqualifikation und ihren guten Kontakten in OWL ist Claudia Holle die optimale Nachfolgerin“ freuen sich Werner Gehring, Vorstandsvorsitzender der Osthushenrich-Stiftung, und die stellvertretende Vorsitzende Dr. Martina Schwartz-Gehring auf die künftige Zusammenarbeit. Ab November wird die neue Geschäftsführerin der Osthushenrich-Stiftung Bildungsprojekte in ganz Ostwestfalen-Lippe unterstützen.

Neue Geschäftsführerin Claudia Holle

Die mit einem Eigenkapital von mehr als 20 Mio. Euro ausgestattete Osthushenrich-Stiftung fördert die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen-Lippe. Jährlich gibt sie etwa 1,1 Mio. Euro Fördermittel aus.

In Lehmanns Zeit als Geschäftsführer hat die Osthushenrich-Stiftung entsprechend ihrem Stiftungszweck circa 1.450 Projekte unterstützt und dabei Fördermittel von deutlich über zehn Millionen Euro ausgezahlt. „Dr. Lehmann hat die Osthushenrich-Stiftung von Anbeginn maßgeblich geprägt“, erklärt Werner Gehring, „Wir sind ihm für seine engagierte Arbeit zum Wohle von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen-Lippe außerordentlich dankbar.“ Dazu zählen etwa Projekte zur Sprachförderung von Kindern mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund, zum Übergang von der Schule in den Beruf sowie zur Unterstützung von Auszubildenden im Rahmen des Berufskollegs, die Errichtung des Osthushenrich-Zentrums für Hochbegabungsforschung an der Universität Bielefeld sowie Maßnahmen zur Digitalisierung an Schulen, die durch die Corona-Krise besondere Aktualität erlangt haben. „Dr. Lehmann ließ es sich dabei nicht nehmen, Schulen und Bildungseinrichtungen in ganz OWL zu besuchen, um sich vor Ort ein Bild vom Erfolg der Maßnahmen zu machen, Zertifikate zu überreichen und lobende Worte für die Arbeit der Projektveranstalter und die Leistung der Kinder und Jugendlichen zu überbringen“, so Frau Dr. Schwartz – Gehring.

Neue Westfälische vom 19.9.2020

Die Glocke vom 19.9.2020

 


Werner Gehring wurde zum Ehrenbürger der Stadt Gütersloh ernannt

Foto: Gütsel/Gütersloher Stadtmagazin

Mit der höchsten Auszeichnung, die die Stadt Gütersloh vergeben kann, wurde der Vorstandsvorsitzende der Osthushenrich Stiftung, Herr Werner Gehring, geehrt. Für sein vorbildliches soziales Engagement wurde er am 28. Februar 2020 zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Damit zählt er als Unternehmerpersönlichkeit zu einem der bisher 18 im Goldenen Buch verzeichneten Ehrenbürgern/-innen seit 1882.

Westfalenblatt vom 29.2.2020

Neue Westfälische vom 29.2.2020

Die Glocke vom 29.2.2020

Gütsel-Gütersloher Stadtmagazin

 


Herzlich willkommen auf der Homepage der Osthushenrich-Stiftung

Wir sind eine rein fördernde Stiftung. Ob ein Projekt gefördert werden kann entscheidet sich maßgeblich nach §2 unserer Satzung, der wie folgt lautet:

Die Osthushenrich – Stiftung fördert die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen-Lippe.

Der Zweck wird beispielsweise verwirklicht durch

a. Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere hochbegabten, durch spezielle Bildungs- und Erziehungsangebote, auch bereits im Kindergarten,

b. Durchführung oder Unterstützung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Erziehungsmaßnahmen, insbesondere für Hauptschüler und Hauptschulabgänger einschließlich Unterstützung deren Eingliederung in das Berufsleben,

c. Informations- und Bildungsangebote für Eltern zur Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration deren Kinder,

d. Förderung der Vermittlung und Verbesserung von Kenntnissen in der deutschen Sprache für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche.

 

Wenn Sie über diesen §2 unserer Satzung hinaus mehr über die Voraussetzungen für eine Projektförderung wissen möchten, klicken Sie unsere „Fördergrundsätze“ und „Projektpartnerschaft“ an.