Projektpartnerschaft

1. Der Projektantrag

a. Antragsumfang

Bitte übersenden Sie uns Ihren Antrag nur per E – Mail.
Bei kleineren und mittleren Projekten (Fördervolumen bis 5000 €) darf der Antrag maximal 3 Seiten umfassen. Bei größeren Projekten (mehr als 5000 € Fördervolumen) ist sowohl ein ausführlicher Projektantrag als auch zusätzlich eine Zusammenfassung über 2 Seiten erforderlich. Jeder Antrag (auch die Zusammenfassung) muss die nachfolgenden Informationen b.) – f.) beinhalten.

b. Projektbeschreibung

In der Projektbeschreibung sind Gegenstand und Inhalt des Projektes nachvollziehbar darzustellen. Hier stellen Sie uns die wichtigsten Kriterien prägnant und inhaltlich vor. Wir wollen Ihre methodische Vorgehensweise im geplanten Projekt verstehen. Über die Herausarbeitung eines eventuellen individuellen und auch innovative Lösungsansatzes hinaus ist auch die Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes im Sinn des § 2 der Satzung der Osthushenrich – Stiftung wichtig. An längeren Ausführungen, die eher dem Charakter einer wissenschaftlichen Veröffentlichung oder einer Broschüre nahe kommen, sind wir nicht interessiert.

c. Zielsetzung des Projektes, Messbarkeit des Erfolges und Nachhaltigkeit

Welche Ziele streben Sie an? Wie messen Sie die Zielerreichung? Tragen Sie uns hier bitte nachvollziehbare Kriterien vor.
Wenn wir Ihr Projekt fördern, wollen wir auch eine nachhaltige Wirkung erzielen. Informieren Sie uns, wie die Fortführung des Projektes sichergestellt werden kann, wenn die beantragte Förderung durch uns ausläuft.

d. Kosten- und Finanzierungsdarstellung mit Zeitplan

Wir benötigen eine genaue Kosten- und Finanzierungsdarstellung, die sowohl die voraussichtlichen detaillierten Einnahmen, als auch die in Einzelposten aufgeschlüsselten Ausgaben umfasst. Unverzichtbar ist ein Eigenbeitrag unseres Projektpartners. Bei Projekten, die über mehrere Jahre laufen, muss die Kosten – und Finanzierungsdarstellung jahresbezogen aufgeschlüsselt werden.

e. Zweckbindungserklärung und Verbindlichkeit der Projektfördergrundsätze

Die bewilligten Mittel sind dem Antrag entsprechend grundsätzlich zweckgebunden. Bereits bei der Antragstellung müssen Sie uns versichern, dass die gewährten Mittel nur zweckgebunden verwendet werden und Ihnen bekannt ist, dass bei einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel diese von Ihnen zurückgefordert werden können.

Weiterhin müssen Sie im Antrag erklären, das Ihnen die auf unserer Homepage veröffentlichten „Fördergrundsätze“ und „Projektpartnerschaft“ bekannt und Sie damit einverstanden sind, das die dort festgelegten Regelungen zwischen Ihnen und uns für das geförderte Projekt verbindlich sind.

f. Wer sind Sie und welche Einrichtung vertreten Sie?

Bitte informieren Sie uns über Ihre Person, wie wir Sie erreichen können und stellen Sie die Einrichtung, für die Sie tätig sind, kurz dar.

Vergessen Sie nicht die Bankverbindung.

2. Entscheidung über den Projektantrag

a. Wenn wir das Projekt grundsätzlich für förderungswürdig erachten, erfolgt regelmäßig innerhalb eines Monats ein persönliches Gespräch vor Ort bei Ihnen. In diesem Termin wird ein besonderer Schwerpunkt auf die geplante Projektfinanzierung gelegt.

b. Nach Eingang des dann abgestimmten endgültigen Projektantrages erhalten Sie regelmäßig bei Vorhaben mit einem Fördervolumen bis 5000 € innerhalb von einem Monat unseren Förderbescheid, der Ihnen per Mail übermittelt wird.

c. Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 5000 € werden von unserem Vorstand entschieden, der regelmäßig zweimal pro Jahr tagt. Diese Entscheidungstermine werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, so dass Sie sich bei ihrer Vorhabenplanung daraufeinsteilen können. Am Tag der Vorstandssitzung werden Sie unverzüglich über die Entscheidung mündlich vorab informiert. Der eigentliche Förderbescheid wird Ihnen innerhalb eines Monats per Mail übermittelt.

3. Die Öffentlichkeitsarbeit

Wir möchten die Öffentlichkeit über das von uns geförderte Projekt informieren.

Hier wird regelmäßig die Veranstaltung (mindestens) einer Pressekonferenz erforderlich sein, die Sie vorbereiten und gemeinsam mit uns durchführen. Sie als unser Projektpartner nutzen jede Möglichkeit der Information über das geförderte Vorhaben in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder neuen Medien und weisen dabei in angemessener Form auf die Unterstützung der Stiftung hin. Presseausschnitte im Original oder als PDF-Datei, Mitschnitte von Rundfunk-/TV-Beiträgen o.ä. (jeweils mit Angabe von Datum und Quelle) sind unmittelbar nach dem Erscheinen an die Osthushenrich – Stiftung zu schicken. Sie sind damit einverstanden, dass wir den Antrag und den Abschlußbericht veröffentlichen.

4. Projektabschluss

Zum Abschluss des Projektes müssen Sie uns noch zwei Nachweise erbringen:

a. Schlussrechnung (Mittelverwendung)

Bei Projektende, spätestens jedoch drei Monate danach erwarten wir von Ihnen den Nachweis über die Mittelverwendung durch eine detaillierte Aufstellung aller tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben. Diese übersenden Sie uns bitte unterschrieben per Post. Eine Spendenquittung ersetzt diese Aufstellung nicht. Bitte fügen Sie Belege und sonstige Unterlagen nicht bei, sondern bewahren Sie diese bei sich auf. Wir müssen uns das Recht vorbehalten, jederzeit die Verwendung der Mittel durch Einsicht in Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen selbst zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen. Erst nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können Sie die Belege und Unterlagen vernichten.

b. Abschlußbericht

Bei Projektende, spätestens jedoch drei Monate danach übersenden Sie uns per Mail den Abschlussbericht über das Vorhaben, sowie die Erreichung der Projektziele. Bei mehrjährigen Projekten erstellen Sie in Absprache mit uns Zwischenberichte. Selbstverständlich sind Sie bereit, uns jederzeit Auskunft über den Stand des Projektes zu geben. Unaufgefordert informieren Sie uns über wesentliche Änderungen des Projektes nach Projektstart.

5. Widerrufsrecht

Die Osthushenrich – Stiftung behält sich das Recht auf Rücknahme des Förderbescheides und Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn Sie die Regelungen der „Fördergrundsätze“ und / oder „Projektpartnerschaft“ nicht einhalten.