Herzlich willkommen auf der Homepage der Osthushenrich-Stiftung

Wir sind eine rein fördernde Stiftung. Ob ein Projekt gefördert werden kann entscheidet sich maßgeblich nach §2 unserer Satzung, der wie folgt lautet:

Die Osthushenrich – Stiftung fördert die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen-Lippe.

Der Zweck wird beispielsweise verwirklicht durch

a. Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere hochbegabten, durch spezielle Bildungs- und Erziehungsangebote, auch bereits im Kindergarten,

b. Durchführung oder Unterstützung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Erziehungsmaßnahmen, insbesondere für Hauptschüler und Hauptschulabgänger einschließlich Unterstützung deren Eingliederung in das Berufsleben,

c. Informations- und Bildungsangebote für Eltern zur Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration deren Kinder,

d. Förderung der Vermittlung und Verbesserung von Kenntnissen in der deutschen Sprache für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche.

 

Wenn Sie über diesen §2 unserer Satzung hinaus mehr über die Voraussetzungen für eine Projektförderung wissen möchten, klicken Sie unsere „Fördergrundsätze“ und „Projektpartnerschaft“ an.